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Besondere Zollvorschriften:

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln.

Waffen

Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Die Einfuhr muss bei der Einreise deklariert werden.

Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein "non-resident firearms declaration form" in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Grenzübertritt nach Kanada zusammen mit den Waffen vorzeigen. Nach Bearbeitung durch den kanadischen Zollbeamten und Bezahlung einer Gebühr von derzeit 25 Can $ gilt die Deklaration als temporäre Waffenlizenz für bis zu 60 Tage; kostenlose Verlängerung ist möglich. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Canadian Firearms Centre
Ottawa, Ontario, Canada K1A 1M6
Fax: 001 613 957-7325
E-Mail: cfc-cafc@cfc-cafc.gc.ca
Internet: www.cfc-ccaf.gc.ca


Gegenstände des persönlichen Bedarfs

Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.

Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.

Lebensmittel

Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der „Food Inspection Agency“ darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf:

www.cbsa-asfc.gc.ca/menu-eng.html und www.inspection.gc.ca/english/toce.shtml

Alkoholische Getränke

Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein, bzw. etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich dürfen 9 Liter weitere alkoholische Getränke eingeführt werden (Ausnahme: Northwest Territories). Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu entrichten.

Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.

Tabak

Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.

Einfuhr von Zahlungsmitteln


Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.

Weitere Information für Reisende nach Kanada finden Sie unter
www.cbsa-asfc.gc.ca oder telefonisch unter 001 204 983-3500 oder 001 506 636-5064


Hinweis

World Wide Gruppenreisen übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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