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Allgemeine Informationen

In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und -örtlich abhängig von sog. by-laws (etwa: Kommunalverordnungen) - in einigen Städten auch in Restaurants, Bars etc. verboten.

Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.

Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.

Bei Anmietung eines PKW´s können allerdings kanadische Mietwagenfirmen zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kanadischen Botschaft in Berlin unter
www.international.gc.ca/missions/germany-allemagne/menu.asp


Medizinische Hinweise

Wie in den benachbarten USA beginnt auch in Kanada ab Juni die Westnil – Fiebersaison, eine grippeähnliche Viruserkrankung, die durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen - auch Todesfälle - kommen vor. Über 2.000 Erkrankungen wurden im letzten Jahr registriert – vorwiegend aus den Provinzen Saskatchewan, Manitoba und Alberta. Ca. 140 schwerere Verläufe, glücklicherweise keine Todesfälle, wurden bekannt. In diesem Jahr sind bisher noch keine Erkrankungen aufgetreten. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“, und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen.

Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:
  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Autofahren:

Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann.

Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da es vor allem während der Tourismussaison verstärkt zu Autodiebstählen bzw –aufbrüchen kommt. Dies gilt auch für bewachte Parkplätze!

Außerdem wird angeraten vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mit geführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.


Hinweis

World Wide Gruppenreisen übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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