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ESTA Antrag ab 08. September 2010 gebührenpflichtig !

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist ab dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Eine ESTA-Beantragung noch vor dem 8. September 2010 ist kostenfrei. Reisende, die in absehbarer Zeit in die USA reisen möchten und deren genaue Reisedaten noch nicht feststehen, haben die Möglichkeit, noch vor dem 8. September 2010 eine gebührenfrei ESTA-Anmeldung durchzuführen und bei den Reisedaten im ESTA Formular „unknown“ einzutragen. Eine Aktualisierung der Reisedaten ist auch nach dem 8. September 2010 noch gebührenfrei möglich.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
 
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular:

Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

ESTA - Elektronisches Reisegenehmigungssystem:

Infoblatt downloaden

Was ist ESTA:


  • Internetgestütztes Reisegenehmigungssystem des U.S. Department of Homeland Security (DHS).
  • Verfahrensweise zur Vorabüberprüfung von Reisenden im Zusammenhang mit dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) und deren Berechtigung zur Einreise in die USA.
  • Sicherheitsvorkehrung die vor der Abreise in die Vereinigten Staaten stattfindet.

Wer muss ESTA benutzen?


  • Reisende können die ESTA Genehmigung selbst beantragen.
  • Familienmitglieder können den Antrag für Angehörige, z.B. Eltern/Kind stellen.
  • Reisebüros können den Antrag für ihre Kunden stellen.
  • Reisende mit einem gültigen US-Visum benötigen keine ESTA Genehmigung.

Wie funktioniert ESTA?

  • Jeder Reisende muss Angaben zur Person und zum Reisepass machen und einige Hintergrundfragen beantworten – dieselben Informationen die bereits auf dem Formular I-94W abgegeben werden müssen.
  • In den meisten Fällen erhält der Reisende innerhalb weniger Sekunden eine der nachfolgenden Antworten:  "Bestätigung erteilt " (Reise genehmigt), "Reise nicht genehmigt" (Reisender benötigt ein Visum vor der Reise in die Vereinigten Staaten.), oder "Genehmigung noch in Bearbeitung " (Reisender sollte nochmals innerhalb von 72 Stunden den Bearbeitungsstand prüfen)
  • ESTA wird außerdem eine Nummer zum Verfolgen der Registrierung vergeben, damit Änderungen von Reiseinformationen vorgenommen werden können.
  • Eine ESTA Genehmigung ist keine Garantie für eine zulässige Einreise – ein U.S.-Zoll und Grenzschutzbeamter entscheidet dies letztendlich bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten. 

Ab wann ist ESTA zu verwenden?

  • Die ESTA Website steht ab 01. August 2008 zur Verfügung und VWP Reisende werden aufgefordert, die ESTA Genehmigung bereits zu diesem Zeitpunkt freiwillig zu benutzen.
  • Ab 12. Januar 2009 müssen alle VWP-Reisenden, einschließlich Kinder, eine ESTA Reisegenehmigung haben.
  • Anträge können zu jeder Zeit vor der Reise eingereicht werden. DHS empfiehlt dass dies spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgt.  ESTA wird jedoch Notfälle berücksichtigen.

Was muss ein Reisender tun, wenn sie/er abgelehnt wird?

  • Vereinbarung eines Termins für die Beantragung eines US-Visums bei einer U.S. Botschaft oder einem U.S. Konsulat in ihrer Nähe (In Deutschland: Berlin, Frankfurt am Main oder München).

Zukünftige Verbesserungen:

  • Ab Oktober 2008 wird die ESTA Website verschiedene Sprachen, einschließlich Deutsch zur Auswahl haben. Die Antworten, müssen jedoch in englischer Sprache sein.
  • Durch ESTA besteht die Wahrscheinlichkeit, dass DHS das Formular I-94W, welches VWP- Reisende vor der Einreise in die USA ausfüllen, in Zukunft nicht mehr benötigt.


Beantragung einer USA Einreisegenehmigung

Wer muss sich registrieren?


Sie müssen sich registrieren wenn Sie:
  1. Ihre Reise als Tourist oder geschäftlich planen.
  2. Sie kein Besucher- oder Arbeitsvisum besitzen.
  3. sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
  4. Staatsbürger eines Landes sind, das am Visa Waiver Programm teilnimmt (z. B. Deutschland).

    Kinder und ESTA:
    Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Das US-Ministerium empfielt, den ESTA-Antrag rechtzeitig jedoch spätestens 72 Stunden vor der Ausreise einzureichen.

Wann erhalte ich Antwort auf meinen Antrag?

Laut Information des DHS erhalten Sie innerhalb einer Stunde eine Antwort.

Welche Daten müssen zwingend angegeben werden?

  • Geburtsdatum
  • Land der Staatsbürgerschaft
  • Land des Hauptwohnsitzes
  • Familienname       
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Reisepassdaten
  • Antworten auf Fragen zu Drogenbesitz und krimineller Vergangenheit

ESTA Antrag:

Das ESTA Formular wird auf der Website des U.S. Department of Homeland Security (DHS, Ministerium für innere Sicherheit) bereitgestellt. Nur dort kann der Antrag online ausgefüllt werden: ESTA Antragsformular

Wie lange dauert das Ausfüllen?

Planen Sie dafür etwa reichlich 15 Minuten ein.

Wie lange ist die Einreisegenehmigung gültig?

Ab dem Tag der Erteilung der Reisegenehmigung ist diese für 2 Jahre gültig. Läuft Ihr Reisepass früher ab, dann erlischt die Reisegenehmigung.

Einreisegenehmigungsformular


Hinweis

World Wide Gruppenreisen übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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