
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten Sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
Reisedokumente
Der bei Einreise nach Mexiko vorzulegende deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) sollte möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko. Der deutsche Personalausweis genügt nicht für die Einreise nach Mexiko.
Kinder unter 16 Jahren können zur Einreise anstelle eines Reisepasses auch einen deutschen Kinderreisepass vorlegen oder im deutschen Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein. In beiden Fällen ist ein Foto vorgeschrieben. Der Kinderausweis nach altem Modell (Kinderausweis als Passersatz) wird zur Einreise nicht mehr akzeptiert.
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.
Erwerbstätigkeit
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
- Zollfrei dürfen eingeführt werden:
- bis 3 l Wein/Spirituosen,
- 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak,
- 12 Filme,
- Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.
Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.
Nähere Auskünfte unter
www.aduanas.gob.mx/aduana_mexico/2008/home.asp
World Wide Gruppenreisen übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.